Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

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Leitfaden zur Flexibilisierung von Biogasanlagen erarbeitet

Anlagenbetreiber können Strom bedarfsgerecht erzeugen - Erlöse decken den Mehraufwand derzeit jedoch nicht

Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) hat gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und der Kanzlei von Bredow Valentin Herz (vBVH) einen Leitfaden zur flexiblen Strombereitstellung von Biogasanlagen erarbeitet. Er bietet einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Flexibilisierung mit praxisnahen Antworten auf rechtliche, organisatorische, technische und wirtschaftliche Fragen.

Die Einspeisung von Biogasstrom erfolgt momentan noch immer überwiegend kontinuierlich. Der Leitfaden analysiert bestehende Hemmnisse, insbesondere bei Anlagenbetreibern, und informiert über Möglichkeiten wirtschaftlicher Zusatzverdienste.

Im Zuge der Energiewende steigt der Bedarf an flexibel erzeugter Energie, um Angebot und Nachfrage in einem von fluktuierenden erneuerbaren Energien geprägten Energiesystem schnell ausgleichen zu können. Strom aus Biogas – im Gegensatz zu Strom der wind- und sonnenabhängigen Erzeuger – steht witterungs- und jahreszeitlich unabhängig zur Verfügung und kann diesen Ausgleich leisten: Weit mehr als die Hälfte der installierten elektrischen Leistung von Biogasanlagen wäre dazu bereits heute in der Lage und entspricht damit der Anforderung, landwirtschaftliche Biogasanlagen zunehmend bedarfsorientiert zu betreiben. Dem trägt auch das aktuelle Ausschreibungsverfahren im Erneuerbare-Energien-Gesetz Rechnung, das die Flexibilisierung der Stromerzeugung aus Biogas explizit erfordert.

Ungeachtet dessen ist die tatsächlich bedarfsgerechte Stromerzeugung in Biogasanlagen bislang überschaubar. Ursächlich dafür sind vor allem die zurzeit nicht auskömmlichen Erlöse für Anlagenbetreiber, um den Mehraufwand einer konsequent bedarfsgerechten Stromerzeugung aus Biogasanlagen decken zu können. Gründe dafür liegen aber auch in Unsicherheiten hinsichtlich der Anlagenwirtschaftlichkeit, passender Betriebskonzepte, zusätzlichem Arbeitsaufwand und der Vielfalt neuer Vertragspartner. Hier setzt der Leitfaden „Flexibilisierung der Strombereitstellung von Biogasanlagen“ an, der Biogasanlagenbetreibern wertvolle Hilfestellungen und viele konkrete Fallbeispiele bietet.

Die Ansätze zur Flexibilisierung können in der Praxis sehr individuell unter Beachtung der Anforderungen des jeweiligen Anlagenstandorts und des Betriebskonzepts ausfallen. Entweder errichtet der Betreiber zusätzliche oder leistungsstärkere BHKW, ohne die produzierte Biogasmenge zu steigern. Alternativ lässt sich die Biogasproduktion reduzieren, ohne die installierte Leistung zu verringern. Der Leitfaden stellt acht Praxisanlagen, ihre Kriterien zur Flexibilisierung und die Rahmenbedingungen des jeweiligen Anlagenkonzeptes steckbriefartig dar. Die Leser können so die für ihre Anlage passende Konstellation auswählen und mit eigenen Erfahrungen vergleichen.

Dank der sogenannten Flex-Prämie wurde in der Praxis bislang häufig die Option der Leistungserweiterung gewählt. Unter Berücksichtigung des inzwischen ausgeschöpften Flex-Deckels und der Frist für den Zubau zusätzlicher Stromerzeugungskapazität bis November 2020 ist künftig kaum noch von einer Leistungserhöhung bei Bestandsanlagen auszugehen. In Zukunft sind Flexibilisierungsmaßnahmen eher durch die Reduktion der Bemessungsleistung, z. B. durch Substratreduktion bzw. Substratanpassungen, zu erwarten. Damit es dadurch nicht zu einem Rückgang der erneuerbaren Energieproduktion aus Biogasanlagen kommt, bedarf es künftig einer Weiterentwicklung der Flexibilisierungskonzepte. Denkbar ist die anteilige Nutzung des produzierten Biogases zur bedarfsgerechten Stromerzeugung in Kombination mit einer anderweitigen Gasnutzung.

Das Vorhaben wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gefördert. Der Abschlussbericht steht auf fnr.de unter dem Förderkennzeichen 22402615 und 22407017 zur Verfügung.

Der Leitfaden steht unter „https://www.dbfz.de/fileadmin//user_upload/Referenzen/Studien/20191108_LeitfadenFlex_Abschlussbericht.pdf“ zur Verfügung.

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Jessica Hudde
Tel.: +49 3843 6930-206
Mail: j.hudde(bei)fnr.de

PM 2019-43