Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Zertifizierung

Biomasse soll im Interesse der Umwelt, des Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung mindestens 50 % weniger Treibhausgase verursacht als die Verwendung fossiler Energieträger. Weiterhin soll durch die Erzeugung der Biomasse die Zerstörung schützenswerter Flächen verhindert werden. Dies gilt insbesondere für Urwälder, Feuchtgebiete und Savannen mit hoher biologischer Vielfalt.

Im Jahr 2009 traten dazu die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) für die Erzeugung von Strom aus flüssigen Biobrennstoffen) und die Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) in Kraft. Die beiden Verordnungen dienen der Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/28 vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU) und enthalten deckungsgleiche Nachweisregelungen.

Den Nachweis der nachhaltigen Biomasseerzeugung müssen Biostrom-Erzeuger gegenüber dem Netzbetreiber erbringen. Im Biokraftstoff-Bereich müssen diejenigen, die den Kraftstoff in Verkehr bringen, den Nachweis gegenüber der Biokraftstoffquotenstelle erbringen. Die Nachhaltigkeits-Nachweise sollen durch Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Glieder (sog. Schnittstellen) der Anbau- und Lieferketten verschiedener Biomassen nach entsprechender Kontrolle erstellt werden. Die zuständigen Zertifizierungsstellen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt und kontrolliert.

 

Zertifizierungssysteme

Zertifizierungssysteme im Sinne der Biokraft-NachV sind Systeme, die die Erfüllung der Anforderungen  für die Herstellung und Lieferung der Biomasse sowie der Biokraftstoffe organisatorisch sicherstellen. Sie enthalten Standards zur näheren Bestimmung der Anforderungen, zum Nachweis ihrer Erfüllung sowie zur Kontrolle dieses Nachweises. Durch Zertifizierungssysteme wird in der Praxis die Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen und Mindest-Treibhausgaseinsparungen bei der Produktion von Biomasse und Bioenergie überprüft und durch Zertifikat bestätigt.

Am 20. Juli 2010 hat die BLE der ISCC System GmbH und der REDcert GmbH die dauerhafte Anerkennung ihrer Zertifizierungssysteme erteilt.

ISCC-Logo

Zertifizierungsstellen

Zertifizierungsstellen im Sinne dieser Biokraft-NachV sind unabhängige natürliche oder juristische Personen, die in einem anerkannten Zertifizierungssystem

  • Zertifikate für Schnittstellen ausstellen, wenn diese die Anforderungen nach dieser Verordnung erfüllen, und

  • die Erfüllung der Anforderungen nach dieser Verordnung durch Betriebe, Schnittstellen und Lieferanten kontrollieren. 

In Deutschland ist für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland  im Rahmen der nachhaltigen Biomasseherstellung die BLE zuständig. Die durch die BLE erteilten Anerkennungen für Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen nach der Nachhaltigkeitsverordnungen Biokraft-NachV und BioSt-NachV werden über die BLE-Internetseiten veröffentlicht.

Schnittstellen

Schnittstellen sind die Betriebe entlang der Herstellungs- und Lieferkette für die eine Zertifizierung erforderlich ist. Man unterscheidet zwischen

  • Ersterfassern (erste Schnittstellen), wie zum Beispiel Händlern oder Genossenschaften,
  • Ölmühlen,
  • und sonstigen Betrieben, die flüssige oder gasförmige Biomasse für die Endverwendung auf die erforderliche Qualitätsstufe aufbereiten (letzte Schnittstellen)