Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Telefon +49 3843 6930-0
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E-Mail: info@fnr.de
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Einzelne Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Aufrufe untersetzen die jeweiligen Förderschwerpunkte im Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ sowie im Waldklimafonds. Die Bekanntmachungen und Aufrufe greifen konkreten Forschungsbedarf in streng umrissenen Themenfeldern auf und sind in der Regel zeitlich befristet. Für die Bewerbung auf die jeweiligen Bekanntmachungen und Aufrufe nutzen Sie bitte die im Kapitel „Antragsverfahren“ angebotenen Hilfestellungen.
Antragstellern steht es frei, Projektideen auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei der FNR einzureichen.
Veröffentlichungsdatum: 21. Oktober 2019
Ihr Ansprechpartner bei der FNR:
Albrecht Freiherr von Lyncker, a.lyncker(bei)fnr.de, 03843/6930-346
Einreichungsfrist für Skizzen: 21. Januar 2020
gefördert aus: Förderrichtlinie "Waldklimafonds"
Direktlink: foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FNR-WKF&b=FNR037&t=SKI
Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördern im Rahmen des Waldklimafonds (WKF) Projekte, die einen Beitrag zur Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel und zur CO2- Minderung leisten.
Die Bewältigung der jetzigen und künftigen Anforderungen an eine multifunktionale Forstwirtschaft unter Beachtung der Klimaerwärmung können durch eine Anpassung und Intensivierung der Forstpflanzenzüchtung unterstützt werden.
Mit waldbautechnischen Maßnahmen kann das Potential der Waldbäume optimal ausgenutzt werden, jedoch ist eine Erhöhung der Widerstandfähigkeit gegen abiotische Umwelteinflüsse, wie z. B. Trockenheit oder Sturm oder eine Verbesserung der Resistenz gegenüber verstärkt auftretenden Pilzerkrankungen und Schadinsekten auch durch die Verwendung von angepasstem, höherwertigem Vermehrungsgut möglich. Ein vorrangiges Ziel der Züchtungsanstrengungen ist es daher, die Toleranz gegenüber Umwelteinflüssen zu erhöhen und die Resistenz zu verbessern. Die Nutzung und Erhaltung breiter forstgenetischer Ressourcen stellt somit auch die Grundlage für die Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Umweltbedingungen dar und ist ein Faktor, welcher die Stabilität und Vitalität von natürlichen, naturnahen und stark durch den Menschen beeinflussten Waldökosystemen entscheidend beeinflusst.
Forstpflanzenzüchtung kann damit einen Beitrag leisten, um die Herausforderungen in Zeiten des Klimawandels zu bewältigen.
Nachdem im November 2011 ein erster Workshop zur Forstpflanzenzüchtung stattfand (Gülzower Fachgespräche, Bd. 36), wurde eine Reihe von Forschungsprojekten im Rahmen des WKF und innerhalb des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe initiiert und gefördert.
Zur Evaluierung des bestehenden FuE-Bedarfs im Bereich Forstpflanzenzüchtung wurde im März 2019 ein weiterer Workshop durchgeführt. Im Ergebnis dieser Veranstaltung wurde der FuE-Bedarf in der Forstpflanzenzüchtung identifiziert. Dieses Ergebnis bildet die Grundlage für den vorliegenden Förderaufruf „Forstpflanzenzüchtung“.
Veröffentlichungsdatum: 2. September 2019
Ihr Ansprechpartner bei der FNR: Dr. Andrej Stanev, a.stanev(bei)fnr.de 03843/6930-134
Einreichungsfrist für Skizzen: 31. März 2020
gefördert aus: Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"
Direktlink: Skizzenformular
Aufruf auf Anregung des Lenkungsausschusses „Feste Bioenergieträger“ (FB) im Rahmen der Förderschwerpunkte des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ (FPNR)
Die Schadstoffemission von kleinen Biomassefeuerungen mit Holzbrennstoffen ist, insbesondere im Winter unter erschwerten Ableitbedingungen in dicht bewohnten Ortschaften, im Fokus der Kritik. Nachbarschaftsbeschwerden, Konflikte und nicht zuletzt Verbote der Biobrennstoffnutzung stehen an der Tagesordnung und stellen ein erhebliches Hemmnis der nachhaltigen Biomassenutzung für Energiezwecke dar.
Trotz geltender Verordnungen mit scharfen Emissionsanforderungen sind Umweltbelastungen durch kleine Biomassefeuerungen, insbesondere in Wohngebieten, nicht auszuschließen. Kurz- und mittelfristig werden neue, allgemein gültige EU-Emissionsrichtlinien für kleine Biomassefeuerungsanlagen, wie z. B. die Ökodesign-Richtlinie (RL) für Kleinfeuerungen (RL der EU 2015/1185 vom 24.04.2015 und RL der EU 2015/1189 vom 28.04.2015) eingeführt. Damit werden für kleine Biomassefeuerungen u.a. neue Regelungen zu den Emissionsbereichen Stickoxide und organische gasförmige Verbindungen (OGC), die zurzeit im Rahmen der 1. BImSchV nicht limitiert sind, eingeführt. Diese stellen z. T. eine erhebliche Herausforderung für die Biomasseverbrennungstechnik im untersten Leistungsbereich dar. Die bereits limitierten Schadstoffemissionen wie z. B. Staubemission und Kohlenmonoxid müssen weiter reduziert werden, um Umweltvorgaben bezüglich der Belastung von Wohngebieten zu erfüllen und etwaige Einsatzverbote für Biobrennstoffe zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wird z. B. zurzeit über eine Verschärfung der Anforderungen der 1. BImSchV bezüglich der Ableitbedingungen von Kleinfeuerungsanlagen in Wohngebieten diskutiert.
Bei automatisch und handbeschickten Biomasseheizungen und -Einzelraumfeuerungen im unteren Leistungsbereich besteht ein erhebliches Risiko, dass nach der Einführung der o.g. EU-Regelungen nicht bei allen neu in Betrieb genommenen Anlagen die Emissionsanforderungen sowie die Vermeidung von Umweltbelastungen in Wohngebieten sicher und dauerhaft eingehalten werden können. Umgehende, effektive Maßnahmen zur umfassenden Emissionsminderung im Bereich Kleinst-Biomassefeuerungsanlagen und ein koordiniertes Vorgehen zur Umsetzung sind notwendig, um eine künftige, effiziente und emissionsarme Nutzung von Biomasse im Wärmesektor abzusichern. Um dieses Ziel möglichst kurzfristig zu erreichen, wird nach Empfehlungen des Lenkungsausschusses „Feste Bioenergieträger“ unter der Leitung der FNR dieser Aufruf veröffentlicht.
Mit dem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen sollen wissenschaftlich fundierte Grundlagen sowie zukunftsfähige Konzepte für die genehmigungsfähige Bereitstellung und Nutzung von Wärme aus Biomasse durch kleine Biomassefeuerungsanlagen entwickelt werden. Ein hoher Innovationsgehalt der Projektideen und eine angemessene Abgrenzung zu abgeschlossenen und laufenden For-schungsarbeiten sind Grundvoraussetzungen für eine Förderung.
Mit diesem Aufruf, der zeitlich begrenzt ist, soll das Themenfeld „Wärme aus Biomasse in künftigen Energiesystemen“ untersetzt und spezifiziert werden. Dabei sollen ausschließlich Projekte initiiert werden, die die Markterfordernisse im Blick haben und entsprechend ausgerichtet sind. Vorhaben zur Grundlagenforschung ohne direkten Anwendungsbezug sind folglich nicht förderfähig.
Projektvorschläge können bis zum 31. März 2020 bei der FNR eingereicht werden. Die Begutachtung und Bewertung erfolgt nach dem Einsendeschluss.
Das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ ist Grundlage der Förderung und bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Dabei können nur Vorhaben gefördert werden, die einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL leisten.