Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Projektförderung

Die Projektträgerschaft ist die vorrangige Aufgabe der FNR. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt sie die angewandte Forschung und Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und der Nutzung nachwachsender Ressourcen. Darüber hinaus betreut die FNR die weiteren hier dargestellten Förderprogramme.

Was ein Projektträger eigentlich macht, zeigt dieses Video.

Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Für die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie nationaler Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft ist das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" maßgeblich. Zur Umsetzung des Programms stehen aus dem Bundeshaushalt 2023 86,5 Mio. Euro zur Verfügung. 

Zur Untersetzung der Fördermaßnahmen veröffentlicht das BMEL aktuelle Förderschwerpunkte und Bekanntmachungen. Projektvorschläge können jedoch auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei der FNR eingereicht werden.

 

Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"
Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Waldklimafonds

Der Waldklimafonds  ist Programmbestandteil des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds und wurde unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und des BMEL errichtet. Die FNR ist von BMUV und BMEL mit der Projektträgerschaft zur Umsetzung des Waldklimafonds beauftragt. 2023 können insgesamt 27 Mio. Euro für entsprechende Projekte eingesetzt werden.

Einen Überblick über alle geförderten Projekte erlaubt die Projektdatenbank.

 

Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

Die Programmmittel werden aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) bereitgestellt und belaufen sich im Jahr 2023 auf 200 Mio. €. 

Weitere Informationen: https://www.klimaanpassung-wald.de/

 

Quelle: FNR (2021)
Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement (Quelle: FNR (2021))

Torfminderung und Moorbodenschutz

Klimawirksame Maßnahmen zum Schutz von Moorböden sowie die Minderung des Einsatzes von Torf sind ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Das BMEL stellt hierfür Mittel aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) zur Verfügung. Sie umfassen im Jahr 2023 25 Mio. €.

Die FNR ist vom BMEL beauftragt, die Förderung

  • von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz, aber auch
  • für Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Torfersatz im Hobby- und Friedhofsgartenbau sowie zum Moorbodenschutz

als Projektträger zu betreuen. Bestandteil der Maßnahmen ist zudem die Entwicklung eines Zertifizierungssystems für Torfersatzstoffe. Die Fach- und Verbraucherinformation zum Thema Torfminderung rundet das Handlungsfeld der FNR ab.

 

Moorlandschaft
Moore zählen zu den größten Kohlenstoffspeichern der Erde. (Bild: Christian Schwier/stock.adobe.com)

Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Die verstärkte Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen ist eine wichtige Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung für den Sektor Landwirtschaft, um Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren. Zur Umsetzung dieser Ziele fördert das BMEL über den Projektträger FNR folgende Maßnahmen:

Die Programmmittel werden aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) bereitgestellt und belaufen sich im Jahr 2023 auf 58,55 Mio. €. 

 

Biogasanlage zur Güllevergärung, Quelle: NQ-Anlagentechnik GmbH
Aktuell werden in Deutschland rund 30 % des Wirtschaftsdüngeranfalls in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt, was treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO2-Äquivalente vermeidet. Dieser Anteil soll deutlich erhöht werden.

Regenerative Biokraftstoffe

Gemeinsam mit dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH betreut die FNR die Förderrichtlinie zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Richtlinie zielt vor allem auf Forschungs-, Demonstrations- und Pilotvorhaben ab, in ihrem Rahmen wird auch der Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe unterstützt. Informationen dazu stehen unter https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/entwicklung-regenerativer-kraftstoffe-08-2021/ zur Verfügung.

 

Gesamtkonzept Erneuerbare Kraftstoffe

EU-Projektförderung

Zudem engagiert sich die FNR in mehreren EU-Projekten und stellvertretend für das BMEL als Vertragspartner in der Internationale­n Energieagentur (IEA).

 

Forschung und Entwicklung zu Produkten und Verfahren im Bereich "Nachwachsende Rohstoffe" werden auch von anderen Organisationen unterstützt bzw. werden in vielfältigen weiteren Fördermaßnahmen der EU, der Bundesregierung und der Länder berücksichtigt. Einen Überblick zu den Förderprogrammen im Bereich "Nachwachsende Rohstoffe" bietet die Förderübersicht.

Die FNR ist Mitglied im Netzwerk der Projektträger.