Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Projektträgerschaft

Die Projektträgerschaft ist die vorrangige Aufgabe der FNR. Sie unterstützt die Forschung und Entwicklung von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung einschließlich der Entsorgung von nachwachsenden Rohstoffen. Dies geschieht insbesondere durch die fachliche und administrative Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Planung und Durchführung von Förderprogrammen im Bereich "Nachwachsende Rohstoffe".

Im Haushaltsplan des BMEL stehen zur Förderung nachwachsender Rohstoffe Finanzmittel zur Verfügung, die als Zuwendungen nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, nationale Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft sowie die Markteinführung vergeben werden können. Zusätzlich betreut die FNR Projekte aus dem gemeinsam von BMEL und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) getragenen Waldklimafonds.

Details zur Projektträgerschaft im Auftrag des BMEL sind im Menüpunkt "Projektförderung" dargestellt.

Seit 1998 gewährt die FNR als Treuhänderin des Bundes Zuwendungen in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts.

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Eine gute Idee allein ist nicht genug! Was macht eigentlich ein Projektträger?

Die Aufgabe der Projektträgerschaft gliedert sich in zwei Teilbereiche:

Fachliche und administrative Bearbeitung und Begleitung von Forschungsanträgen und -projekten

Der Schwerpunkt der Projektträgertätigkeit im Rahmen der Projektförderung liegt bei der fachlichen und administrativen Bearbeitung und Begleitung von Forschungsanträgen und -projekten und umfasst insbesondere:

  • Beratung von Antragstellern, Entgegennahme von Anträgen und Vorbereitung von Förderentscheidungen in Abstimmung mit dem BMEL,
  • Fachliche und administrative Projektbegleitung während der Vorhabensdurchführung,
  • Prüfung der Mittelverwendung, Erfolgsbewertung und Auswertung sowie
  • Dokumentation.

Beim BMEL verbleiben:

  • grundsätzliche Verantwortung für die Forschungsförderung einschließlich Erstellung, Anpassung und Fortschreibung von Förderprogrammen,
  • Förderentscheidungen in besonderen Fällen sowie
  • abschließende Finanzkontrolle und Finanzverantwortung gegenüber dem Parlament.

Konzeptionelle Projektträgerschaft

Weitere Aufgabe der FNR als Projektträger des BMEL ist es, das BMEL in konzeptionellen Fragen zu unterstützen. Darüber hinaus werden eigene Aktivitäten zur Initiierung von Projekten durchgeführt. Dies geschieht durch folgende Schritte:

  • Evaluierung der bisherigen Förderung und Identifikation des Forschungsbedarfes in Abstimmung mit Industrie und Wissenschaft, Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Weiterentwicklung des Förderkonzeptes nachwachsende Rohstoffe der Bundesregierung sowie
  • Initiierung von Projekten.