Aktuelle Förderaufrufe
Einzelne Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Aufrufe untersetzen die jeweiligen Förderschwerpunkte im Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“, im Waldklimafonds sowie in der Förderrichtlinie zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe . Die Bekanntmachungen und Aufrufe greifen konkreten Forschungsbedarf in streng umrissenen Themenfeldern auf und sind in der Regel zeitlich befristet. Für die Bewerbung auf die jeweiligen Bekanntmachungen und Aufrufe nutzen Sie bitte die im Kapitel „Antragsverfahren“ angebotenen Hilfestellungen.
Antragstellern steht es frei, Projektideen auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei der FNR einzureichen.
Aktuelle Förderaufrufe:
Entwicklung strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe für maritime Anwendungen
Veröffentlichungsdatum: 14. Dezember 2022
Ihr Ansprechpartner: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Oliver Buhl, Regenerative.Kraftstoffe@vdivde-it.de, Tel.: 030-310078-5410
Einreichungsfrist für Skizzen: 30. April 2023
Förderaufruf: https://www.now-gmbh.de/wp-content/uploads/2022/12/Foerderaufruf-strombasierte-Kraftstoffe-fuer-maritime-Anwendungen.pdf
Das langfristige Ziel einer klimaneutralen Schifffahrt lässt sich neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Wesentlichen über die Transformation der Energiebasis hin zu regenerativ erzeugten Kraftstoffen erzielen. Sowohl Verbrennungsmotoren als auch Brennstoffzellen, die auf Basis von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff, Wasserstoff-basierten Derivaten oder fortschrittlichen Biokraftstoffen betrieben werden, erweisen sich als nachhaltige Antriebs- und Energiesystem-Optionen für den international agierenden Schifffahrtssektor.
In den letzten Jahren wurde die Forschung und Entwicklung zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie von grünem Wasserstoff und darauf aufbauenden Kraftstoffen (Power-to-Liquid (PtL)/Power-to-Gas (PtG)) bzw. Energieträgern (flüssige organische Wasserstoffträger (LOHC)) deutlich vorangetrieben. Erprobungen und Validierungen dieser regenerativen Kraftstoffoptionen fanden im Labormaßstab und vereinzelte auch bereits in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen statt. Das Ziel dieses Förderaufrufs besteht nun darin, die diversen Erzeugungspfade regenerativer Schiffskraftstoffe weiterzuentwickeln. Dazu gilt es diese in Abhängigkeit der jeweiligen technologischen Reife (TRL) mindestens in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen zu erproben (TRL 5) und, wo bereits möglich, diese auf einen Pilot- oder Demonstrationsmaßstab für das relevante Einsatzumfeld (TRL 6), bis hin zum maritimen Realeinsatz (TRL 7), zu überführen.
Gegenstand des Förderaufrufs
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Konzepte, Technologien und Prozessketten zur nachhaltigen erneuerbaren Schiffskraftstofferzeugung weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt explizit auf anwendungsbezogenen Vorhaben; Grundlagenforschung wird nicht gefördert. Die Entwicklungsfelder beziehen sich auf Technologien und Prozesse zur Herstellung und Konditionierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen (u.a. Bio-LNG, Bio[1]Methanol), grünem Wasserstoff, PtL- und PtG-Kraftstoffen (u.a. E-Methanol, E-Ammoniak, SNG), sowie LOHC für maritime Anwendungen. Auch hybride Verfahren basierend auf grünem Wasserstoff und biogenen Anteilen sind förderfähig. Bei Biokraftstoff- oder hybriden Vorhaben ist zu beachten, dass diese lediglich bei ausschließlicher Verwendung von Rohstoffen gemäß Anhang IX Teil A der EU Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001) förderfähig sind. Sämtliche Kraftstoff-Erzeugungsstufen können in der Konzept- und Verfahrensentwicklung mitberücksichtigt werden. Ebenfalls Gegenstand der Förderung sind Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Kraftstofferzeugung entlang der gesamten Erzeugungswertschöpfungskette. Beispielsweise können auch Technologien zur land- oder bordseitigen CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Wiederverwertung für die Erzeugung neuer PtL-/PtG-Kraftstoffe im Pilot- bzw. Demonstrationsmaßstab mitgefördert werden. Ergänzend kann je nach TRL des jeweiligen Erzeugungspfads regenerativer Schiffskraftstoffe auch die unmittelbar nachgelagerte Demonstration der Kraftstofferzeugnisse in Prüf- bzw. Testständen für maritime Antriebs- und Energiesysteme oder im maritimen Realeinsatz gefördert werden. Die Beschaffung der Prüf- bzw. Teststände für Brennstoffzellen bzw. Verbrennungsmotoren oder der maritimen Antriebs- und Energiesysteme selbst ist nicht Gegenstand der Förderung. Die Erkenntnisse aus der Entwicklungstätigkeit sind entlang der gesamten Erzeugungswertschöpfungskette durch Erprobungen im jeweiligen TRL-Maßstab für die Kraftstofferzeugung zu validieren. Einsatzpotenziale aus der Validierung sind für eine zukünftige Skalierung der Technologie herauszustellen. Obligatorisch hat jedes Vorhaben eine Lebenszyklusanalyse für die jeweilige Kraftstoffoption sowie eine ökonomische Bewertung durchzuführen, bei welcher auch ein Augenmerk auf den verwendeten Eingangsstoffen und Energiequellen liegt. Hierbei sind mögliche Nutzungskonkurrenzen zu erläutern. Projekte mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren sind mit Begründung ebenfalls förderfähig. Nicht förderfähig sind:
Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen und vergleichbare Arbeiten,
Beschaffung von maritimen Antriebs- und Energiesystemen oder Prüf- und Testständen für diese
Betriebskosten, die über den reinen Erprobungszweck hinausgehen,
reine Investitionen in Erzeugungsanlagen
Allgemeine Informationen
Grundlage für die Projektförderung ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe (nachfolgend FRL ErK genannt) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Fällen können auch Vorhaben von gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine gefördert werden. Es sind nur Vorhaben förderfähig, die einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des BMDV Gesamtkonzepts Erneuerbare Kraftstoffe und der Zielsetzung der FRL ErK leisten. Ein hoher Innovationsgehalt und Neuheitswert des Projektvorschlages und eine angemessene Abgrenzung zu abgeschlossenen und laufenden Forschungsarbeiten sind Grundvoraussetzung für eine Förderung. Ein ausreichendes Markt- und Wertschöpfungspotenzial ist sicherzustellen und im Rahmen der Skizzeneinreichung darzulegen. Vorhaben unter maßgeblicher Beteiligung von Unternehmen werden bevorzugt gefördert. Zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben können durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (in der Regel als Zuwendung und grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung) gefördert werden. Bei der Bewilligung werden diese auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Vorgaben der FRL ErK. -3- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Verfahren
Das zweistufige Skizzen- und Antragsverfahren richtet sich nach den Vorgaben der FRL ErK, sofern nachstehend nicht anderweitig ausgeführt. Abweichend von den Angaben in der FRL ErK können unter dem vorliegenden Förderaufruf kompakte Skizzen im Umfang von bis zu maximal 20 Seiten eingereicht werden. Skizzen sind bis zum 30.04.2023 über die internetbasierte Plattform easy-online einzureichen:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=PTX&b=PTX-SKIZZE&t=SKI%20
Sofern der Skizzeneinreicher nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt, muss zusätzlich eine unterschriebene Fassung der Skizze per Post an den Projektträger übermittelt werden:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
z. Hd. Oliver Buhl
Steinplatz 1
10623 Berlin
Die Begutachtung und Bewertung erfolgen nach dem Einsendeschluss. Die Förderentscheidung wird den Skizzeneinreichenden innerhalb von zwei Monaten nach Einsendeschluss mitgeteilt. Mittel für eine Förderung im Rahmen dieses Aufrufes stehen nur begrenzt zur Verfügung, es gilt der Haushaltsvorbehalt.
Kontakt
Bei Rückfragen zum Förderaufruf und dem Einreichungsverfahren steht Ihnen der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Oliver Buhl
Tel.: 030/310078-5410
E-Mail: Regenerative.Kraftstoffe(bei)vdivde-it.de
Emissionsvermeidung durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern und hofeigenen Reststoffen
Veröffentlichungsdatum: 8. Dezember 2022
Ihr Ansprechpartner bei der FNR: Detlef Riesel, d.riesel(bei)fnr.de, +49 3843 6930-212
Einreichungsfrist für Skizzen: Mittwoch, 19. April 2023
Direktlink Skizzenformular
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Vorhaben im Rahmen eines Aufrufs zum Thema „Emissionsvermeidung durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern und hofeigenen Reststoffen“ zu fördern. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ der Bundesregierung. Dieser Förderaufruf unterstützt die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme „Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe“. Dementsprechend ist die Zielstellung des Förderaufrufes, FuE-Maßnahmen zu initiieren, die zur Stärkung der Biogasnutzung aus Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen sowie zur Emissionsvermeidung beim Wirtschaftsdüngermanagement beitragen.
Durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern können erhebliche Mengen an Treibhausgas-Emissionen aus der Tierhaltung vermieden werden. Bislang wird allerdings erst etwa ein Drittel des technischen Potenzials an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen genutzt. Hiermit werden jedoch bereits Treibhausgasemissionen in Höhe von etwa 1,5 Mio. t CO2-Äq. pro Jahr vermieden, die ansonsten bei der konventionellen Lagerung entstanden wären.
Um den Anteil der energetischen Wirtschaftsdüngernutzung zu steigern, gilt es, neben der Beseitigung von regulatorischen und praktischen Hemmnissen, die Prozesse effizienter zu gestalten und neue technologische Entwicklungen bei der Wirtschaftsdüngervergärung auf den Weg zu bringen. Hofeigene biogene Reststoffe bergen ein nicht unerhebliches zusätzliches Potenzial für die Biogaserzeugung ohne dass wertvolle Anbauflächen gebunden werden. Durch eine Kombination mit Wirtschaftsdüngern können Synergien gehoben und die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Neben der großen Bedeutung für die Emissionsminderung wird durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern und hofeigenen Reststoffen auch den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen, erneuerbare Energie erzeugt und ein wichtiges Zusatzeinkommen für die Landwirtschaft ermöglicht.
Schwerpunkte dieses befristeten Förderaufrufes sind die Entwicklung von innovativen Technologien und Konzepten zur Effizienzsteigerung und Optimierung der Wirtschaftsdüngervergärung. Untersuchungen zum Einsatz von landwirtschaftlichen Reststoffen als Co-Substrat und betriebswirtschaftliche Fragestellungen sollen ebenfalls in den Fokus von Projektvorschlägen gerückt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, offene Forschungsfragen zu bearbeiten, deren Lösungen im Ergebnis zur Stärkung der Wirtschaftsdünger-Vergärung und/ oder zur Emissionsvermeidung beim Wirtschaftsdüngermanagement beitragen.