Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

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Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ führte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ende 2022 eine langfristige Möglichkeit ein, zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im privaten und kommunalen Waldbesitz zu unterstützen. In diesem Jahr stehen dafür 200 Millionen Euro aus dem neuen Wald-Klima-Paket bereit. Das Förderprogramm ist Teil der „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“, für die im Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung insgesamt 900 Millionen Euro bis 2026 reserviert sind.

Wer Fördermittel für ein klimaangepasstes Waldmanagement beantragt, muss nachweisen, dass er seinen Wald ausschließlich nach Kriterien bewirtschaftet, die nicht allein über den gesetzlichen Standard hinausgehen, sondern zudem über die Vorgaben bestehender Zertifizierungen wie PEFC und FSC. Beispielsweise muss fünf bis sieben Jahre vor der Ernte in einem Bestand durch Pflanzung oder auf natürliche Weise eine zweite Baumschicht entstanden sein. Diese so genannte Vorausverjüngung kann nicht nur kostengünstiger sein als die Wiederbewaldung einer kahlen Fläche – sie wirkt sich auch förderlich auf das bodennahe Klima und die Biodiversität aus. Klimaresiliente Naturverjüngung geht vor Pflanzung, und wer dennoch pflanzen muss oder möchte, hält sich strikt an die Landesempfehlungen für klimastabilere, möglichst standortheimische Baumarten. Große Kahlschläge sind zu vermeiden, Totholz ist im Wald zu belassen, Habitatbäume sind auszuweisen und das Ausmaß der Bodenverdichtung ist mit auf 30 bis 40 Meter verbreiterte Rückegassen-Abstände zu begrenzen.

An die Einhaltung von elf in der Förderrichtlinie erfassten Kriterien binden sich alle Waldbesitzenden, die diese Förderung in Anspruch nehmen, für zehn Jahre. Ein zwölftes Kriterium – nämlich fünf Prozent der Waldfläche nicht zu nutzen und ihrer natürlichen Entwicklung zu überlassen – ist Pflicht für Forstbetriebe ab 100 Hektar Waldfläche – und Kür für Betriebe mit weniger als 100 Hektar Wald. Die Bindungsfrist für die stillgelegte Fläche beträgt 20 Jahre.

Wie wir inzwischen sehen, ist ausgerechnet diese fakultative Leistung interessant für die Besitzer kleinerer Waldflächen: Viele der Antragsteller, die weniger als 100 Hektar Wald bewirtschaften, verpflichten sich freiwillig zur Umsetzung der 5-Prozent-Klausel.

Seit dem Programmstart am 12. November 2022 gingen bis Ende Januar ca. 7530 Förderanträge aus allen Bundesländern bei der FNR ein, die die Anträge fachlich prüft und bescheidet. Inzwischen sind Fördermittel für das klimaangepasste Waldmanagement auf ca. 910.000 Hektar beantragt worden; das entspricht bislang etwa 12 Prozent der Fläche des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland.

Bereits Ende Dezember 2022 konnten sich 1310 Antragsteller auf die Auszahlung von insgesamt 1,44 Millionen Euro freuen.

Sofern in diesem Jahr die beihilferechtliche Grundlage umgestellt wird – das BMEL erarbeitet derzeit die Freistellung der Förderrichtlinie nach der neuen Agrarfreistellungs-Verordnung der EU – wird es bei der Antragstellung vermutlich nochmals lebhaft zugehen. Vor allem große Privatwaldbetriebe und Kommunen, die mit der Waldmanagement-Förderung die erlaubte De-minimis-Beihilfegrenze von 200.000 Euro binnen drei Steuerjahren überschritten hätten, könnten dann ebenfalls zu den Antragstellern zählen.

Für sie wie für alle übrigen Förderinteressierten gilt: Der Erstantrag auf Förderung eines klimaangepassten Waldmanagements kann laufend und ohne Frist online bei der FNR gestellt werden. Die Einhaltung der Kriterien wird jährlich durch ein Zertifikat oder ein Audit nachgewiesen; die Bewilligung erfolgt je Haushaltsjahr. Alle Details zur Förderung sind hier nachzulesen: https://www.klimaanpassung-wald.de/  

In diesem Sinne: Den Wald zu stärken, heißt den Klimaschutz zu stärken.

Ihr

Dr.-Ing. Andreas Schütte

Dr.-Ing. Andreas Schütte