Fachagentur Nachwachsende RohstoffeEin Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Aktuelle Nachricht

Praxisleitfaden „Waldneuordnung 2020“ erschienen

Etwa 2,7 Mio. ha Wald zählen in Deutschland zum sog. Kleinprivatwald, sie gehören geschätzten 2 Millionen Besitzern und die Parzellen messen höchstens 20 ha, manche sind keine 1.000 qm groß. Diese Strukturen erschweren die Bewirtschaftung und im Ergebnis ist der Holzvorrat im Kleinprivatwald der mit Abstand höchste aller Eigentumsklassen. Da der Beitrag von Holz für die Umsetzung der Rohstoff- und Energiewende jedoch unverzichtbar ist, gilt es, diese enormen Potenziale möglichst zu erschließen. Das Flurbereinigungsgesetz ermöglicht es dem Staat grundsätzlich, Flächen neu zu ordnen und effizientere Strukturen zu schaffen. Allerdings sind solche Waldflurbereinigungsverfahren aufwendig, teuer und abhängig von der Zustimmung und Unterstützung der Eigentümer. Gerade an letzterer mangelt es bislang häufig.

Um die Ziele und Wünsche der Waldbesitzer wirksamer in einer Neuordnung zu berücksichtigen und auch Wertermittlung und Wegebau effizienter zu gestalten, hat das Beratungsunternehmen Unique forestry and land use im vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projekt „Waldneuordnung 2020“ neue Ansätze am konkreten Beispiel der Flurbereinigung „Unteres Trauntal“ in Rheinland-Pfalz erprobt.

Das Fazit: Eine Identifizierung der Waldbesitzer-Zielsetzungen über eine frühzeitige Befragung ist ein möglicher Weg. Den verschiedenen Waldbesitzerzielen – Stammholz- oder Brennholzgewinnung, Naturschutz, Erholung – kann die Behörde in der Folge Waldgebiete mit passenden Standortbedingungen zuordnen und mit einer angepassten Erschließung versehen.

Darüber hinaus entwickelte Unique ein effizientes Verfahren für die Wertermittlung und erprobte es auf fast 1.000 ha. Aktuell gültige Erfahrungen zum Wegebau in der Waldflurbereinigung wurden von Experten zusammengetragen und dargestellt.

Diese Ergebnisse fasst der nun erschienene Leitfaden „Waldneuordnung 2020“ zusammen. Er richtet sich an Mitarbeiter von Flurbereinigungs- bzw. Landentwicklungsbehörden und Forstverwaltungen. Interessierte können den Leitfaden in der Mediathek der FNR herunterladen und in gedruckter Form bestellen.

Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Sandra Pries
Tel.: +49 3843 6930-111
Mail: s.pries(bei)fnr.de

News 2018-46